Strikte Einhaltung aller Vorschriften des AÜG und des Steuer- und Sozialversicherungsrechts
Im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Alle gesetzlichen Abgaben werden pünktlich und korrekt erfüllt
Ausländische Mitarbeiter stellen wir nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Aufenthaltserlaubnis ein, Mitarbeiter aus nicht EG Ländern nur mit der zusätzlich erforderlichen Arbeitserlaubnis.
Intensive Kundenbetreuung
telefonische Auftragsberatung
Arbeitsplatzbesichtigungen und Mitarbeiter-Qualitätskontrollen
auf Wunsch persönliche Einführung und Vorstellung neuer Mitarbeiter beim Kunden und am Arbeitsplatz
angefragte persönliche Vorlage von Befähigungsnachweisen wie Führer- oder Staplerschein, Schweißerprüfung usw.